- deinen Personalausweis oder Reisepass – Letzteren musst du mit einer gültigen Meldebescheinigung kombinieren
- ein biometrisches Passbild
- einen Sehtest, der nicht älter als ein Jahr ist
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Mit allen Unterlagen zum Bürgerbüro der Gemeinde (Kosten ca. 5.-€)
Nach ein paar Wochen kommt eine Zahlungsaufforderung des LRA über ca. 40.-€
Ein paar Wochen später folgt ein Kostenvorschuß vom TÜV.
Daran erkennst du, dass dein Prüfauftrag erteilt wurde und kannst dich nun zur theoretischen Prüfung anmelden.
Das ganze kannst du allerdings Beschleunigen mit einem Onlineantrag.
- deinen Personalausweis oder Reisepass – Letzteren musst du mit einer gültigen Meldebescheinigung kombinieren
- ein biometrisches Passbild
- einen Sehtest, der nicht älter als ein Jahr ist
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Antrag Fahrerlaubnis, bekommst du Online
Nach ein paar Wochen kommt eine Zahlungsaufforderung des KVR über ca. 40.-€
Ein paar Wochen später folgt ein Kostenvorschuß vom TÜV.
Daran erkennst du, dass dein Prüfauftrag erteilt wurde und kannst dich nun zur theoretischen Prüfung anmelden.
- deinen Personalausweis oder Reisepass – Letzteren musst du mit einer gültigen Meldebescheinigung kombinieren
- ein biometrisches Passbild
- einen Sehtest, der nicht älter als ein Jahr ist
- einen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Antrag Fahrerlaubnis
Mit allen Unterlagen zum Bürgerbüro der Gemeinde (Kosten ca. 5.-€)
Falls eure Gemeinde die Unterlagen nicht weiterreicht, müsst Ihr selbst alles an euer LRA schicken.
Nach ein paar Wochen kommt eine Zahlungsaufforderung des LRA über ca. 40.-€
Ein paar Wochen später folgt ein Kostenvorschuß vom TÜV.
Daran erkennst du, dass dein Prüfauftrag erteilt wurde und kannst dich nun zur theoretischen Prüfung anmelden.
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Fahrschulen Thomas Vielhuber
Die Fahrschulen Thomas Vielhuber sind eine staatlich zugelassene Ausbildungsstätte für die beschl. Grundqualifikation und die Weiterbildung in Bereich Güterkraft und Personenverkehr gem. §9Abs.2 BKrFQG, zugelassen durch die Regierung der Oberpfalz.